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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB).​

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Schulungen/Workshops/Seminare und Fortbildungen von Joblovers, Vanessa Raith, Wannenstr. 30 in 70199 Stuttgart (nachfolgend: Joblovers). 

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1. Anmeldung/Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Workshop bzw. einer Fortbildung von Joblovers kann schriftlich, in Textform, über die Webseite oder per Telefon erfolgen. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung der Anmeldung durch Joblovers zustande, die schriftlich oder in Textform erfolgt. 

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2. Leistungen von Joblovers

Joblovers bietet offene Schulungen/Workshops/Seminare als auch Einzel- und Individual-Schulungen an.

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2.1 Offene Schulungen/Workshops sind solche, die öffentlich von Joblovers beworben werden und grundsätzlich jedem offenstehen. Bei offenen Schulungen/Workshops ist in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl angegeben. Wird diese nicht erreicht, findet die Veranstaltung nicht statt. 

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2.2 Bei Individual-Schulungen werden die Leistungen individuell besprochen und vereinbart. Falls diese individuellen Schulungen beim Auftraggeber vor Ort stattfinden, stellt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, Zugriffsrechte zu Verfügung. 

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3. Rücktritt/Stornierungen 

3.1 Stornierungen müssen schriftlich oder in Textform bei Joblovers eingehen.

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3.2 Bei Stornierungen bis zu 28 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. 

Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet.

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3.3 Bei Stornierung eines Komplettangebotes (d.h. bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Seminare) gilt das vorstehende mit folgender Maßgabe: Die Fristen beziehen sich jeweils auf den ersten Tag des jeweiligen Seminars, so dass ggf. bei als Paket, aber zu nacheinander liegenden Beginnzeitpunkten gebuchten Seminaren nur für das terminlich erste eine entsprechende Vergütung zu leisten ist. Ist aufgrund der o.g. Fristen ein Teil des Auftragswertes zu zahlen so entfällt allerdings die Rabattierung für das gesamte Paket, so dass neben der anteiligen Vergütung des/ der betroffenen (nicht unter Einhaltung der Gratisfrist) stornierten Seminars/Seminare der im Angebot ausgewiesene Rabatt, als Entschädigung für den Mehraufwand der Paketerstellung und Abwicklung, zusätzlich zu bezahlen ist.

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3.4 Joblovers behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminarvertrag vor. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch bei Nichterreichen der in den Vermarktungsunterlagen definierten Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde. Das Rücktrittsrecht kann bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl von Joblovers nur bis zu 21 Tage vor dem ersten Seminartag ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittgrund. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren unverzüglich zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich der Einschränkungen in Ziffer 7 im Falle eines von Joblovers nach vorstehenden Regeln ausgeübten Rücktritts ausgeschlossen. Die Rücktrittserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten versandt werden.

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4. Nutzung von Schulungsunterlagen

Die an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für die Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben allein der Joblovers vorbehalten. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Joblovers. 

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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Rechnung wird innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung der Anmeldung verschickt und ist sofort nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

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5.2 Sofern der Kunde in Verzug gerät werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung verrechnet.

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5.3 Eine nicht durch Joblovers zu vertretende nur zeitweise Teilnahme an Kursen oder Kurspaketen berechtigt nicht zur Vergütungsminderung.

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6. Haftung/Nutzung von IT-Infrastruktur

6.1 Bei Ausfall eines Seminars wird Joblovers den Teilnehmer umgehend informieren. Sofern der Ausfall nicht von Joblovers verschuldet ist (z.B. bei krankheitsbedingter Absage des Dozenten), besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars Joblovers kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

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6.2 Sofern den Teilnehmern ein Internetzugang bereitgestellt wird, darf dieser nicht für Nutzungen außerhalb des Seminarrahmens verwendet werden. Es dürfen in keinem Fall Dateien up- und/oder downgeloaded werden bzw. zum Abruf bereitgestellt werden, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Ebenfalls untersagt ist die Verbreitung von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen.

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6.3. Die Haftung der Joblovers für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Joblovers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Kardinalspflicht (vertragliche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie bei Übernahme einer Garantie;  in diesem Fall ist die Haftung der Joblovers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

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7. Dozentenwechsel

Fällt ein Dozent aus Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen kurzfristig aus, kann die Joblovers, um eine Absage der Veranstaltung zu vermeiden, einen Wechsel des Dozenten vornehmen und / oder den Programmablauf einer Veranstaltung ändern, sofern dies nicht unzumutbar ist.

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8. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt.

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8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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8.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Joblovers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von Joblovers, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

 

Stand: August 2019 

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